Auskunftspflicht nach Scheidung, Unterhaltskette
Meine rechtskräftige Scheidung war Ende April 2006. Bis dahin hatte ich zuletzt nur noch geringen Trennungsunterhalt an die Ex-Frau (ca. 65 EUR) zahlen müssen und seit Scheidung nur noch Kindesunterhalt für zwei bzw. jetzt nur noch ein in wenigen Tagen volljähriges Kind. 1) Die Ex-Frau bewohnt das gemeinsame Haus (Grundbuch), dessen Kredite ich voll bediene. ... Z.B. nach Verkauf des Hauses?