Verzicht auf Unterhalt in einem Partnerschafts- und/oder Ehevertrag
vom 11.4.2006
30 €
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beantwortet von
Gibt es eine Möglichkeit, in einem Partnerschafts- und Ehevertrag (ein Vertrag für beide Situationen) auf den gegenseitigen Unterhalt zu verzichten, ohne dass dieser Vertrag wegen Sittenwidrigkeit für nichtig erklärt werden könnte? ... Mein Freund hat gegen meine Mutter noch offene Forderungen in Höhe von 12T EUR (Kreditvertrag und Verpfändungerklärung liegen vor) und hat nun berechtigt Sorge, ob er diese noch vor ihrem Ableben zurück bekommt und im Falle, dass wir zusammen ziehen oder gar heiraten wollen, evtl. auch noch weiter zur Pflege meiner Mutter zuzahlen müsste, da er mir zu einem Unterhalt verpflichtet wäre. ... (z.B. indem mein Freund ein Auto für mich finanziert, welches jedoch sein Eigentum bleibt, er mir jedoch kostenfrei als Halterin überlässt, d.h. laufende Kosten in Höhe des Unterhaltes leistet)?