Kann ich die Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen?
vom 16.1.2009
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Nach einem Telefonat stimmte mein Mann zu, selbst einen Antrag auf vorzeitige Scheidung zu stellen(unzumutbare Härte wegen der Schwangerschaft). Zwei Tage später allerdings bekam ich eine EMail von ihm, dass er ja seine Ansprüche auf das Kind verlieren würde (dessen Vater er garnicht sein kann!) ... Außerdem sollte ich mich mit der Staatsanwaltschaft bezüglich meiner Anzeige auseinandersetzen und diese zurücknehemen, sonst willigt er keiner Scheidung ein.