Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Die Scheidung hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Ehe in Deutschland. Dafür bedarf es einer Anerkennung nach § 107 FmFG.
2.
Sie liegen falsch. Es sind 3 Jahre notwendig. In Ihrem Fall ändert dies aber nichts. Es kommt auf die dauerhafte Trennung, nicht aber auf die Scheidung.
3.
Die Mitteilung an die ABH ist die richtige Vorgehensweise. Die ABH will dann Ihre Frau anhören und ggf. die Dauer der Aufenthaltserlaubnis verkürzen und sie zur Ausreise auffordern.
4.
Ihre Frau kann sicherlich das behaupten, wenn Sie aber erklären, es besteht nicht mehr, sie wird kaum Chancen haben, gehen die Entscheidung der ABH vorzugehen, da auch im Falle einer Trennung erst heute dann keine Aussichten auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 31 AufenthG
bestehen.
5.
Mitteilung an die ABH.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 07.04.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Herr Grueneberg,
vielen Dank für Ihre Antworten, zu denen ich ein Paar Details nachfragen möchte:
zu 1) Würde die Anerkennung der Scheidung in Belarus nach § 107 FmFG mehr Zeit in Anspruch nehmen als eine reguläre Scheidung in Deutschland, z.B. im Fall der Ausreise meiner Frau?
zu 2) Würde es einen Unterschied machen, wenn ich der ALB mitteilen würde, dass wir erst seit kurzem getrennt leben? Die Frau ist gestern aus der Wohnung ausgezogen, hat es auch schriftlich bestätigt. Kommt es im solchen Fall zum Trennungsjahr, bzw. zur Verlängerung des Aufenthalts meiner Frau?
zu 3) Wenn die ALB die Frau zur Ausreise auffordert und die Frau auch ausreist, wird die Ausreise auf den Scheidungsprozess Einfluss nehmen, bzw. die Scheidung beschleunigen?
zu 4) Wenn meine Frau demnächst begreift, dass sie nichts mehr zu verlieren hat, könnte Sie durchaus versuchen, mir aus Rache zu schaden und gegenüber der ALB erklären (auch wenn es selbstbelastend wäre), es handelt sich um eine Scheinehe, was auf mich ggf. auch negative Auswirkungen haben könnte. Kann ich das z.B. dadurch vermeiden, dass ich z.B. mit meiner Frau zur ALB gehe und wir gemeinsam erklären, dass wir nicht mehr zusammen wohnen?
zu 5) Zur ALB muss ich sowieso demnächst gehen (mit oder ohne Frau), mit der Frage meinte ich, ob ich am besten die Scheidung zuerst in Deutschland oder in Belarus einreichen sollte, oder vielleicht in beiden Ländern?
Sehr geehrter Fragesteller,
zu 1.- 4.: die Möglichkeit, kostenlos Nachfragen zu stellen, ist für Verständnisnachfragen gedacht. Sie stellen neue (teils hypothetischer Natur) kann ich nicht beantworten.
Zu 5: ich kann keine solche Empfehlung nicht geben, da ich zum Recht in Belarus nichts sagen kann. Sicher gehen Sie nur, wenn Sie die Scheidung in Deutschland einreichen, da diese dann automatisch in Deutschland gültig wird.