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31. Januar 2015 01:10 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Astrid Altmann

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin verheiratet mit meinem Mann seit zwei und halb Jahren und wohnen wir in Deutschland. Er ist geboren hier,und seit seinem Geburt wohnt hier, aber er Serbische Staatsangehörigkeit hat.Unsere Ehe ist in Serbien geschlossen.Ich habe Aufenthalsttitelerlaubnis bis August 2015.Unseres Kind ist hier geboren und besitz Deutsche Pass.Ich arbeite Teilzeit.In Fall der Scheidung, bekome ich Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und am wichtigsten, was passiert mit dem Kind weiter?

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Gemäß § 28 AufenthG haben Sie auf Antrag ein eigenes Bleiberecht, wenn die Ehe mindestens drei Jahre gedauert hat.

Bezüglich Ihres Kindes ist die Frage der Aufenthaltsbestimmung im Falle einer Scheidung nach familienrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Zunächst sollten Sie versuchen, sich mit Ihrem Mann eine Einigung darüber erzielen, bei wem das Kind dann wohnt. Nur, wenn keine Einigung zustande kommt, kann das zuständige Familiengericht angerufen werden, eine Entscheidung zu treffen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin

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