rückwirkende Abmahnung / Unterlassungserklärung
Ist eine Abmahnung rückwirkend möglich nach dem die fehlerhafte Klausel (geht mal wieder um die unfreien Rücksendungen) geändert wurde, bzw. gibt es festgelegte Zeiträume für die rückwirkende Abmahnungen? Außerdem wüßte ich gerne ob bei Unterlassungserklärungen nur das dort exakt formulierte Verhalten mit einer Strafrechnung ausschlaggend ist, oder ob eine widerum aktuell rechtsstrittige Formulierung beim Widerrufsrecht ausreicht für die Rechnungsstellung der Vertragsstrafe. Konkreter Fall: eine Unterlassungserklärung wurde unterzeichnet mit dem Inhalt "es zu unterlassen über das Internet im Rahmen der AGB beim Widerruf festzulegen, daß unfreie Sendungen nicht angenommen werden".