Keine Warenlieferung und auch kein Geld zurück
30.04.2018 15:54
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Zusammenfassung: Fristsetzung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 07.04.2018 bestellte ich Ware, zahlte vorab per Paypal. Als Lieferzeit wurden 2bis3 Tage angegeben.
Lieferort war meine Wohnadresse unter Angabe einer Postnummer für den bestehenden Ablagevertrag mit DHL.
Warenwert: 44,95 €
Am 11.04.2018 hat DHL den Ablagevertrag missachtet und die Ware in eine Filiale bringen wollen, dort erfolgte aber kein Eingangs-Scan.
Ich forderte per Email Rückzahlung des Geldes, was verweigert wurde.
"Hallo xxxTeam,
heute ist der 3te Werktag vergangen und die Sendung ist immer noch nicht da.
Bitte sorgen Sie jetzt für umgehende Lieferung – oder zahlen Sie das Geld zurück, wobei ich gleich dazu sage, dass bei Nichtlieferung die Geschäftsbeziehung dauerhaft beendet sein wird.
PS: Ja, ich weiß dass DHL die Sendung in eine Filiale brachte, es hing ein Zettel an der Tür.
Zwischen DHL und mir besteht aber unter der Angabe der Postnummer ein Ablagevertrag, welcher nicht beachtet wurde.
Fehler ihres Lieferanten gehen aber nicht auf meine Kappe und ich werde das Paket NICHT in der Filiale abholen.
Viele Grüße
Die Erfahrung in solchen Fällen zeigt, dass die Sendungen dann verloren sind, die Ersatzzustellung seitens DHL klappte ja auch nicht.
Wir einigten uns auf Ersatzustellung seitens DHL, diese wurde auch beauftragt, aber nicht durchgeführt, was ein weiteres Indiz für die zeitweise Unauffindbarkeit des Paketes ist.
Das Paket ist mittlerweile wieder beim Versender seit 6 Tagen, aber die Rückzahlung blieb aus.
Ich eröffnete einen Paypal-Fall, das Versandhaus teilte mir, dass man das Geld am 28.04.2018 zurückgezahlt habe.
Ich telefonierte mit Paypal und dort sagte man mir: Das Geld hänge fest, der Verkäufer müsse es nur in Paypal freigeben und den Fall schließen. Prinzipiell hat er die Rückzahlung angestoßen, aber etwas falsch gemacht. Geht alles seinen weiteren Prozess, dauert es nochmal 2 Wochen.
Ich setze per Fax heute Mittag eine Frist bis heute 18 Uhr und drohte mit dem für den Verkäufer kostenpflichtigen Einsatz eines Anwaltes.
Daraufhin antwortete der Verkäufer per Email:
"Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Email und Ihr Fax.
Unsere übliche Bearbeitungszeit beläuft sich auf mindestens fünf Arbeitstage. Wegen des morgigen Maifeiertages werden wir Ihr Schreiben netterweise am Donnerstag bearbeiten.
Schöne Grüße aus München.
Mit freundlichen Grüßen"
und
"Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Auch wenn Sie einen Anwalt einschalten, wird er Sie darauf hinweisen, dass eine Mindestfrist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage von mindestens sieben Tagen und nicht von 5,5 Stunden zu setzen ist.
"
Ich meine, dass ich mit der Email vom 11.04.2018 schon Rückzahlung forderte und deswegen man hier nicht von einer Frist von 5,5 Stunden reden kann.
Meiner Ansicht ist man hier "bockig", dabei habe ich weder die Nichtlieferung, noch die Fehlbedienung bei Paypal zu verantworten.
Ich bitte um Einschätzung und falls meine Einschätzung stimmt, möchte ich die Rückzahlung auch umgehend durchsetzen.
Wichtig ist mir, dass eine Erstattung der Anwaltskosten ebenfalls durchsetzbar ist. Die Kosten trage ich vorab selbst, möchte diese aber vom Verkäufer ersetzt haben.
Eingrenzung vom Fragesteller
30.04.2018 | 16:45
Kleiner Nachtrag, am 17.04.2018 forderte ich nochmal die Rückzahlung:
"Heute ist schon der 4rte Werktag nach Reklamation und meine Geduld ist nun zu Ende.
Wie man da oben sehen kann, gibt es auch keinen Eingangs-Scan in der Filiale, vermutlich weiß DHL – wie immer in solchen Fällen, nicht, wo das Paket nun ist.
Zahlen Sie bitte umgehend den Betrag zurück, der Kaufvertrag wurde ja nicht erfüllt.
"