Ich arbeite seit 1.11.2007 als Führungskraft bei der Diakonie (Tarif AVR) Die Diakonie gründete am 1.1.2012 eine Tochtergesellschaft und wir wurden alle übergeleitet, einen neuen Arbeitsvertrag bekamen wir nicht, nur ein Überleitungsschreiben.
In meinen Arbeitsvertrag befindet sich eine Klausel, dass ich alles im Betrieb erworbenes Wissen nicht weitergeben bzw. für eigene Zwecke verwenden darf.
Hallo Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag vom 1.4.2014 - 31.3.2015 Da steht Nach Ablauf erlischt das Arbeitsverhältnis wenn nichts anderes vereinbart wird und Bedarf keiner Kündigung.
Im Arbeitsvertrag steht nicht explizit wie in so einem Fall verfahren wird, lediglich der Punkt "Abgeltung des Urlaubsanspruches wenn der Urlaub den Interessen der Gesellschaft entgegensteht" ist erwähnt.
Folgender Sachverhalt: Seit 10 Jahren arbeite ich als Schreibkraft ohne jeglichen Arbeitsvertrag für ein geringes Entgelt(ca. 150€ im Monat) für einen Sportverband.
Sehr geehrter Herr RA, seit kurzem sind wir auf eine flexible Regelung der Arbeistzeit angewiesen aufgrund der chwankend und sessional Auftragslage. Hierfür möchten wir unseren Standardarbeitsvertrag ändern, wissen allerdings nicht, welche gesetzlichen Vorschriften greifen. Wie könnte eine entsprechende Passage im AV aussehen, welche alle notwenigen Gesichtspunkte eines Zeitkontos sowie einer flexiblen Arbeitszeit berücksichtigen.
Guten Tag ich bin AG. Meine Mitarbeiterin war vom 1.11.24-31.12.24 beschäftigt mit30 Std. Sie hatte von uns am 24.12 und 31.12 Urlaub und will nun noch 2 Tage ausbezahlt haben.
Guten Tag, ich habe Anfang Januar einen Antrag auf Überprüfung meiner Eingruppierung nach der neuen Entgeltordnung gestellt( Eingruppierg E6 nach Bewährungsaufstieg im Jahr 2005) Einer Höhergruppierung wurde nicht entsprochen - da nur das Ergebnis der Bewertung alte Entgeltordung zur neuen Entgeltordung geprüft wird - nicht die ausgeübte Tätigkeit. Ich bin natürlich davon ausgegangen, dass meine Tätigkeit mit der neuen Entgeltordung neu geprüft wird. Denn meine Tätifkeit ist im Teil IV Bereich des BMVg ( Bundeswehr) Rechnungsführer- genau beschrieben und mit E8 bewertet.
Hallo, meine Frau sollte zum 01.08. in Vollzeit bei einer kleinen Firma anfangen. Ein schriftlicher Vertrag wurde abgeschlossen. Nun hat sie vor Antritt des Arbeitsverhältnisses bereits eine Kündigung bekommen, so dass sie noch nicht einmal mehr zum ersten Arbeitstag erscheinen muss.
Ein Mitarbeiter hat fristgerecht schriftlich im Juni zum 31. August gekündigt. Am selben Abend hat er diese Kündigung mündlich gegenüber der Inhaberin des Unternehmens wieder zurück genommen.
Guten Tag an alle Anwälte Meine frage ist ich bin zur Zeit in eine Beschäftigung auf 3 Monate und ich bin Schwerbehindert Arbeitvertrag 1.8.2011 bis 31.10.2011 Zur Zeit bin ich Krank weil ich es nicht mehr aushalte mit mein Rücken. Meine direkte frage ist habe ich ein Recht auf angemessen de Tätigkeit die wissen von meine Schwerbehinderung die wollten was für mich was machen aber haben die heute noch nicht gemacht. Habe ich irgend wie anspruch auf schadenerersatz oder so?