Ich arbeite seit 1.11.2007 als Führungskraft bei der Diakonie (Tarif AVR) Die Diakonie gründete am 1.1.2012 eine Tochtergesellschaft und wir wurden alle übergeleitet, einen neuen Arbeitsvertrag bekamen wir nicht, nur ein Überleitungsschreiben. Da ich mehr Aufgaben zugewiesen bekam, wurde ich eine Stufe unbefristet höhergruppiert. Diese Servicegesellschaft hat nicht funktioniert und die Geschäftsführung hat ihre Tochtergesellschaft aufgegeben zum 31.07.2014. Seit 1.8.2014 sind wir alle wieder zurück geleitet worden in die Diakonie und ich arbeite seitdem wieder im selben Bereich mit den selben Aufgaben wie vor der Höhergruppierung.
Die Geschäftsleitung hat mir erst jetzt ( Dezember 2015) eine Rückgruppierung mündlich angedroht.
Dürfen die das einfach so willkürlich machen?
Frage 1:
" mir erst jetzt ( Dezember 2015) eine Rückgruppierung mündlich angedroht. Dürfen die das einfach so willkürlich machen?"
Willkürlich, mündlich und ohne Beteiligung der Personalabteilung sicherlich nicht, aber nach Ihrer Schilderung fehlt es es an einer Willkür, da ja ein sachlicher Grund für eine Rückgruppierung besteht.
Denn Ihre Höhergruppierung erfolgte bewusst, weil Sie mehr Aufgaben zugewiesen bekamen.
Nach dem Wegfall dieser zusätzlichen Aufgaben arbeiten Sie wieder im selben Bereich mit den selben Aufgaben wie vor der Höhergruppierung.
Wenn sich aus dieser Tätigkeit nicht ebenso eine korrekte Einstufung begründen lässt, dürfte das korrigierende Einstufungsverlangen des Arbeitgebers - vorbehaltlich einer Prüfung der maßgebenden Unterlagen - nachvollziehbar sein.
Ihnen bleibt jedoch unbenommen, die Rückgruppierung gerichtlich überprüfen zu lassen sobald Ihnen eine solche wirksam entgegengesetzt wird. Eine solche Klage hätte dann das Ziel, die bisherige (höhere) Entgeltgruppe zu erhalten. Der Arbeitgeber müsste dann im einzelnen darlegen warum Ihre Eingruppierung nicht korrekt und Ihr Vertrauen in die bisherige Eingruppierung nicht schutzwürdig sein soll.