Er hat für ausreichende Lüftung und Heizung aller ihm überlassenen Räumen zu sorgen. ... Diese kleinen Instandhaltungen umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden (Bagatellschäden). (6)… (7)… (8) Der Vermieter verpflichtet sich, die Mietsache – soweit diese Verpflichtung nicht der Mieter übernommen hat – die gemeinschaftlichen Zugänge, Räume, Einrichtungen und anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.