Verwalterzustimmung, Gebühren, wer ist Schuldner, Forderungsstellung
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Ich habe eine Wohnung gekauft. Im Kaufvertrag steht "Die Kosten dieser Urkunde, der Genehmigung und des Vollzugs dieser Urkunde einschließlich der Kosten für Ausfertigungen und Abschriften, ebenso der Grunderwerbsteuer trägt der Käufer.“ In der Teilungserklärung ist aufgeführt, dass die Veräußerung der Zustimmung des Verwalters bedarf. ... Die Kosten werden nunmehr direkt bei der Hausverwaltung erhoben.