Liebe Fachanwälte, ich habe eine Frage zu der Vertrags-Gültigkeit, wenn der Vertrag nach einer Fusion des Auftrag-Gebers weitergeführt wurde ohne Neuauflage, Update oder Kündigung seitens einer der beiden Vertrags-Parteien. ... Nun kommt dazu, dass wir ein neuen Vertrag zur weiteren Zusammenarbeit unterzeichnen sollen, der zurückdatiert wurde auf 15.11.2013. D.h. der Vertrag liefe schon 1 Monat, wenn wir heute unterzeichnen würden und wurde befristet auf ein halbes Jahr. 1 Monat wäre dann schon abgelaufen.