Kündigung in Probezeit zu wann?
vom 21.6.2010
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Ich habe folgende Frage: Zu wann muss ich kündigen, wenn ich am 01.06.10 einen befristeten Arbeitsvertrag geschlossen habe und nun in der Probezeit (sechs Monate) zum 31.07.10 kündigen will? ... In meinem Vertrag steht folgende Klausel: Die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit, während derer das Arbeitsverhältnis beiderseitig mit einer Frist von 2 Wochen kündbar ist. Nach Ablauf der Probezeit gelten beiderseits die gesetzlichen Kündigungsfristen.