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Schwanger während der Probezeit

21. Oktober 2008 00:18 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
ich bin seit dem 1.09.2008 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt.
Im Anstellungsvertrag steht: Die ersten sechs Monate der Vertragsdauer werden als Probezeit vereinbart.
Es steht nichts drin von einem befristeten Vertrag.
Mein Problem ist jetzt dass ich schwanger bin.
Kann ich gekündigt werden?
Besteht für mich das Recht auf Wiederbeschäftigung in meiner jetzigen Tätigkeit nach der 3-jährigen Elternzeit, obwohl ich in der Probezeit schwanger geworden bin????Oder kann man mich nach der Entbindung meines Kindes kündigen? Gilt für mich evtl. die Elternzeit jetzt gar nicht,
da ich mich ja noch in der Probezeit befinde.
Ich würde nämlich gerne wieder nach der Schwangerschaft meine jetztige Tätigkeit ausüben.
Danke.
Gruß

21. Oktober 2008 | 00:50

Antwort

von


(1624)
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Für Arbeitnehmerinnen, die innerhalb der Probezeit schwanger werden, gelten die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Während der Dauer einer Schwangerschaft ist die Arbeitnehmerin vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt auch in der Probezeit. Nach § 9 Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen.

Dieses Kündigungsverbot greift dann, wenn der Arbeitgeber vom Vorliegen der Schwangerschaft weiß oder Sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Ausspruch der Kündigung mitteilen.

Ausnahme:

Der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft kommt immer nur dann zum Tragen, wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich durch eine Kündigung beendet werden soll.

Wenn im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass die Probezeit zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet ist und zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden müsste, dann kann eine Kündigung zum Ende der Probezeit zulässig sein (sogenannte "endbefristete Probearbeitsverhältnisse").

Ist beispielsweise für die Dauer der Probezeit im Arbeitsvertrag vereinbart worden, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet, so besteht kein Kündigungsschutz, auch nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitsvertrag wird ungeachtet der Schwangerschaft aufgrund der Befristung beendet.

Wenn eine Kündigung erforderlich wäre, um das Arbeitsverhältnis zu beenden - auch während der Probezeit (14-tägige Kündigungsfrist) -, dann muss von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ausgegangen werden, d.h. dass eine Kündigung während der Schwangerschaft unzulässig wäre (d.h. wegen der Schwangerschaft darf nicht gekündigt werden; wenn eine Kündigung aus einem anderen Grund erfolgen soll, ist eine solche nur nach Zustimmung durch das Gewerbeaufsichtsamt zulässig).

Insoweit besteht für Sie ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Jedoch sollten Sie die dreijährige Elternzeit mit dem Arbeitgeber abstimmen bzw. diese beantragen.

Ich hoffe Ihnen mit meinem Ausführungen weiter geholfen zu haben und stehe Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

ANTWORT VON

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