Ist die Mutter ihrem Sohn nicht nun auch Barunterhaltspflichtig oder kann sie sich dauerhaft hinter
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Nun sind die Kinder 18 (Sohn) lebt immer noch bei uns (Schüler/Abitur) und die Tochter (14) wohnt weiterhin bei der Mutter. ... Der Sohn ist 18 und müsste ja den Unterhalt seiner Mutter selber einklagen, aber das würde er niemals machen. ... Er tut alles für seine Kinder und wäre ja sogar bereit weiterhin für seine Tochter aufzukommen (kopfschütteln), aber nicht in der Höhe von 266,00 EUR.