Minderung Unterhalt gegenüber erstem Kind möglich?
beantwortet von
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz / Aachen
Er bezahlt monatlich 256€ Unterhalt, auf der Berechnungsgrundlage seines damaligen Einkommens 120% der ersten Altersstufe 338- 1/2 des Kindergeldes. ... Darin enthalten die Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung und bereits abgezogen ein Betrag von 150€ einer Direktversicherung zur Altersvorsorge. ... Deshalb meine Frage: Ist es ratsam, dass wir aufgrund der neuen Situation eine Neuberechnung des Unterhaltes gegenüber des ersten Kindes veranlassen, oder müssen wir mit mehr Unterhalt rechnen wegen des höheren Einkommens gegenüber 2009?