Unterhalt nicht verheiratete Mutter / anrechenbares Einkommen KV
24.09.2014 14:05
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Beantwortet von
16:23
Zusammenfassung: Zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs der unverheirateten Mutter
Guten Tag!
Kurz zu meiner Situation:
Ich bin unverheiratete Mama und der Vater meiner Kinder hat sich zum 2. Mal, nun aber schon in der Schwangerschaft, von mir getrennt. Nach Geburt unseres zweiten Kindes hat er Anwältin eingeschaltet, die Leistungsfähigkeit nur gegenüber den Kinder "errechnet" hat.
Dazu kurz wie folgt:
Erste Trennung vom KV mit nur einem Kind im Januar 2012 - er zog zurück in die Nähe seiner Eltern – ca. 380 km von uns entfernt - im Dezember 2013 dann zurück in den elterlichen Haushalt und wohnt dort mietfrei, muss also nur zu den Nebenkosten was dazu zahlen. Bei Wegzug hatte er einen gut bezahlten Job und musste auch für mich Unterhalt zahlen. Ich war damals noch in Elternzeit ohne Einkommen. Nur einige Monate später Jobwechsel mit viel geringerem Einkommen. Seine Anwältin zog dann noch Bausparvertrag bzw. pauschal 3 % für zusätzliche Altersvorsorge ab sowie Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, so dass nur noch Leistungsfähigkeit für den Kindesunterhalt gegeben war. Die Unterhaltsstelle des hiesigen Jobcenters akzeptierte das kommentarlos, forderte ihn aber schon dort auf, unverzüglich Änderungen seines Verdienstes dort mitzuteilen. Wir haben uns Mitte 2013 "neu gefunden" und bei der ersten körperlichen Neuannäherung ist entgegen aller ärztlicher Prognosen unser 2. Kind entstanden. Nachdem feststand, dass ich das Baby austragen darf und auch sonst alles mit mir und dem Baby ok ist, wollte er das zweite Kind nicht - noch nicht. Weil er mich zur Abtreibung nicht bewegen konnte, trennte er sich erneut, kam nur noch sporadisch unser 1. Kind besuchen, wechselte gleichzeitig erneut den Arbeitgeber, bei dem er erheblich mehr verdiente, kam aber der Überleitungsanzeige des Jobcenters nicht nach; mein Unterhalt wäre wieder aufgelebt und hätte neu berechnet werden müssen, wenn ich denn vom Jobwechsel gewusst hätte und für unser erstes Kind wäre auch die 2. Einkommensgruppe Düsseldorfer Tabelle zum Tragen gekommen, was zu einem höheren Kindesunterhalt geführt hätte. Nun haben wir richtig Stress, auch leider auf Elternebene, weil er mir die Schuld für seine Finanzlage gibt und er nur für die Kinder, aber nicht für mich zahlen will. Seine Anwältin versucht erneut, ihn soweit runterzurechnen, dass er nur Mindestunterhalt für beide Kinder zahlen kann. Sie argumentiert, dass ich innerhalb der Elternzeit und vor dem 3. Geburtstag unseres ersten Kindes wieder berufstätig war und eigenes Einkommen hatte. Sie macht für ihn Erwerbstätigenbonus geltend und pauschal für sekundäre Altersvorsorge 3 %; auch beim Kindesunterhalt. Weiter will er hohe Fahrtkosten für Umgangskontakte und Anmietung eines Hotelzimmers berücksichtigt haben; also einen höheren Selbstbehalt bei der Grundlagenberechnung für meinen Unterhalt. Das Jobcenter rechnet wieder anders und verlangt Ehegattenunterhalt? Wir waren nie verheiratet und haben seit 2012 nicht einmal zusammen gewohnt.
Nun meine Fragen:
Wie ist das Einkommen des Kindesvaters zu bereinigen bzgl. Kindesunterhalt und bezüglich Betreuungsunterhalt nicht verheiratete Mutter? (OLG Hamm ist maßgebend).
Gibt es den Erwerbstätigenbonus auch bei unverheirateten?
Kann pauschal sekundäre Altersvorsorge abgezogen werden, obwohl nur ein Bausparvertrag vorhanden ist, zu welchem der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt? Es werden mtl. insges. 40,00 € vom Gehalt abgezogen.
Hier nun die Nettoeinkünfte, die mir mitgeteilt wurden:
11/13 inkl. Weihnachtsgeld + Warengutschein 2.333,66 € netto
12/13 1.648,04 € netto
01/14 1.686,04 € netto
02/14 1.670,64 € netto
03/14 1.686,04 € netto
Gesamt 9.024,42 € netto
November muss man wg. den Zuwendungen des Arbeitgebers ausklammern. Ich kenne es so, dass man das Durchschnittsnetto abzieht und die Differenz auf 12 Monate aufteilt. Sieht dann so aus: Gesamtnetto aus 12/13 – 03/14 = 6.690,76 € ./. 4 Monate = 1.672,69 €
Netto aus 11/13 = 2.333,66 € - 1.672,69 € = 660,97 € Weihnachtsgeld + Warengutschein netto. Das wieder durch 12 geteilt = 55,08 € mtl. netto.
Das Jahresnetto könnte man hochrechnen anhand des Durchschnitts der 4 Monate; also 1.672,69 € x 12 = 20.072,28 € + Steuererstattung 385,15 € + Weihnachtsgeld + Warengutschein 660,97 € = 21.118,40 € Jahresnetto gesamt. Das durch 12 ist das unterhaltsrechtlich relevante, aber unbereinigte Einkommen, also 1.759,86 €.
Ist das so korrekt?
Davon ausgehend wäre Kindesunterhalt nach 2. Einkommensgruppe DüTab, Zahlbetrag je Kind 241,00 €. Weil er auch mir Unterhalt zahlen muss, wird er in die erste Einkommensgruppe zurückgestuft?
Was kann er vom unbereinigten Einkommen tatsächlich noch abziehen? Fahrtkosten erhält er seitens des Arbeitgebers je Arbeitstag. Er hat lediglich den Bausparvertrag als Altersvorsorge, weil er zwei Häuser als Erbe aber noch zu Lebzeiten übertragen bekommen hat. Für sein Alter ist er also genügend abgesichert. Umgangskontakte nimmt er so gut wie keine wahr (alle 5 Wochen etwa für 2 Tage am WE)und geht auch nicht in ein Hotel. Er übernachtet in meinem Haushalt, weil wir das Baby haben, damit er eine Bindung aufbauen kann. Andererseits hat er keine Miete zu zahlen. Was ist mit meinem Einkommen (jetzt Elterngeld)? Zum einen ist unser erstes Kind im Februar erst 3 geworden. Seit Januar 2013 habe ich einen neuen Job (meine Elternzeit erstes Kind war zu Ende und mein alter Arbeitgeber hatte angekündigt, mich zu entlassen.) Den neuen Job antreten konnte ich nur, weil ich mich mit Blick auf das Elternzeitende um einen ganztägigen Kindergartenplatz gekümmert hatte und auch tatsächlich einen bekam. Das versetzt mich nun auch in die glückliche Lage, Elterngeld beziehen zu können, dass über den 300,00 € Mindestelterngeld liegt. Meine Tätigkeit war überobligatorisch. Meine Elternzeit hätte ich um das 3. Jahr verlängern können, hätte ich keinen neuen Job gefunden. Als alleinerziehende Mutter ist es aber alles andere als einfach, einen guten Job zu finden, weshalb ich zugeschlagen habe, als sich die Gelegenheit bot. Jetzt wird mir das nachteilig vorgehalten.
Ich müsste wissen, in welcher Höhe mir Unterhalt zu zahlen ist, weil wie erwähnt, der KV gar keinen Unterhalt für mich zahlen will und das Jobcenter auf 303,00 € mtl. kommt, was aber nicht sein kann, weil er so hohes Einkommen nicht hat. Ich möchte einfach fair bleiben, um auch die Spannungen aus der Elternebene wieder raus zu bekommen.
Mir ist bewußt, dass das Thema Unterhalt sehr komplex ist. Mein Studieren der aktuellen Hammer Leitlinien hat mich leider nicht weitergebracht, weil dort für einen Laien nicht klar hervorgeht, ob der Erwerbstätigenbonus auch bei Unverheirateten Anwendung findet bzw. wann das zum Tagen kommt (Halbteilungsgrundsatz). Ich würde mich deshalb freuen, wenn jemand auch für diesen geringen Einsatz zumindest zu den Fragen bzgl. der Bereinigung des Einkommens etwas klärendes schildern würde.
Vielen Dank bereits.