Titulierte Forderung aus 2000: Verjährte Zinsen und Kosten. Forderung korrekt?
vom 21.10.2024
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Ein Anwalt wurde für einen Gläubiger mit einer titulierten Forderung aus dem Jahr 2000 mit Vollstreckungsmaßnahmen vorstellig und beantragte ohne vorherige Kontaktaufnahme die Abgabe der Vermögensauskunft. ... Es wurde dann von der Einrede bzgl. verjährter Zinsen und Kosten von Seiten des Schuldners Gebrauch gemacht, worauf eine Korrektur um die verjährten Zinsen erfolgte und die Forderung entsprechend reduziert wurde. ... 03/2002 Mahnkosten: € 10,23 Diese Kosten müssten doch auch verjährt sein?