Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie die Forderung für berechtigt halten, dann sollten Sie diese bezahlen, um nicht noch weitere Kosten zu verursachen, die sich z. B. durch ein gerichtliches Mahnverfahren ergeben können. Oftmals erklären sich die Inkassobüros bereit, Ratenzahlungen anzunehmen, sodass Sie Ihre finanzielle Situation erklären und Ratenzahlung anbieten sollten. Ich empfehle Ihnen, dies noch vor dem Fristablauf am 27.04.2012 zu tun.
Halten Sie die Forderung dagegen für unberechtigt, müssen Sie Ihre Einwendungen gegen die Forderung vortragen. Dieses Vorgehen bietet sich an, wenn Sie bereits Zahlungen geleistet haben, die noch nicht berücksichtigt sind oder wenn die Forderung aus Ihrer Sicht bereits verjährt ist. Oftmals sind auch Kosten für die Adressermittlung zu hoch oder unnötig. In vielen Fällen werden auch zu hohe Inkassokosten angesetzt.
Zur weiteren Vertretung Ihrer Interessen steht Ihnen meine Kanzlei gern zur Verfügung.
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Bitte nutzen Sie bei Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion. Wenn Sie eine weitere Vertretung über die hier erteilte Erstberatung hinaus wünschen, bitte ich Sie, mich zunächst per E-Mail zu kontaktieren.
Ich weise Sie darauf hin, dass diese Plattform lediglich zur ersten rechtlichen Orientierung dient und eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es ist nur eine überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems aufgrund Ihrer Angaben zum Sachverhalt möglich. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Angaben zum Sachverhalt kann sich eine abweichende rechtliche Bewertung ergeben.
Diese Antwort ist vom 20.04.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Das verstehe ich nicht ganz. Ich weiß noch nicht einmal aus welchem Jahre die Forderung besteht. Zahlungen habe ich auch nicht geleistet. Ab Juni bekomme ich nur noch Hartz IV und dann weiß ich überhaupt nicht mehr, wovon ich die Raten bezahlen soll.
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Wenn Sie nicht wissen, auf welchem Rechtsgrund die Forderung besteht oder von wann diese ist, dann ist es ratsam, das Inkassobüro zunächst aufzufordern, Ihnen den Grund der Forderung zu nennen. Erst dann können Sie überprüfen, ob die Forderung dem Grunde und der Höhe nach überhaupt berechtigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Deinzer
Rechtsanwältin