Sehr geehrter Fragesteller,
mit Ihrer Schilderung des Sachverhaltes gehe ich in der Annahme, dass Sie zu keinem Zeitpunkt irgendeinen Kontakt zum HVV-Onlineshop gehabt haben und auch anderweitig keine Bestellungen dort aufgegeben haben, die geltend gemachte Forderung im Ergebnis also nicht besteht.
Häufig wird ein Inkassobüro eingeschaltet, selbst wenn überhaupt keine Forderung besteht. Dieses Vorgehen ist selbstverständlich unberechtigt. In diesen Fällen – so vermutlich auch in Ihrem – stellt sich die Frage, wie man nun verfährt. Zunächst sollten Sie keineswegs in eine meist unberechtigte Panik verfallen. Verfassen Sie einen Widerspruch gegen die unberechtigte Mahnung und bitten Sie die Diagonal-Inkasso GmbH um eine entsprechende Stellungnahme. Bitte beachten Sie, dass Sie den Zugang des Widerspruchsschreibens beweisen können sollten. Dafür empfiehlt sich beispielsweise ein Einschreiben mit Rückschein und/oder die Hinzuziehung von Zeugen. Am sinnvollsten ist es, wenn Sie Ihren Widerspruch mehrfach verschicken, also vorab per Telefax und E-Mail und anschließend per Einschreiben mit Rückschein. Achten Sie auch darauf, dass Zeugen den Inhalt des Widerrufsschreibens und dessen Absendung bestätigen können. Tragen Sie deutlich vor, dass Sie nicht zahlen werden, begründen Sie Ihre Zahlungsverweigerung und verlangen Sie eine Klarstellung betreffend die vermeintliche Forderung. Ein seriöses Inkassounternehmen wird dann Rücksprache mit seinem Auftraggeber - hier dem HVV-Onlineshop - nehmen, auf Ihren Widerspruch reagieren und Ihnen den vermeintlichen Sachverhalt aufzeigen sowie die vermeintlichen Forderungen belegen. Dass Ihnen der HVV-Onlineshop keine Auskunft geben konnte, erscheint nach meinem Dafürhalten bereits fragwürdig. Unseriöse Inkassounternehmen erkennt man meist daran, dass sie in ihren Mahnschreiben zweifelhafte Drohungen aussprechen und hierdurch einzuschüchtern versuchen.
Sollten Sie nach Zugang Ihres Widerspruchsschreibens weiterhin Zahlungsaufforderungen erhalten und sich tatsächlich sicher sein, dass die geltend gemachte Forderung unberechtigt ist, so rate ich Ihnen zur Beauftragung eines ortsansässigen Rechtsanwaltes mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen. Die Anwaltskosten können Sie bei erfolgreichem Ausgang der Angelegenheit unter gewissen Voraussetzungen von der Gegenseite erstattet verlangen. Dazu sollten Sie bereits im Widerspruchsschreiben eine Frist von beispielsweise drei Wochen ab Zugang setzen, innerhalb der man Ihnen die Bestätigung zu erbringen hat, dass die Forderung nicht besteht. Zudem sollten Sie auch ankündigen, dass Sie nach fruchtlosem Fristablauf einen Rechtsanwalt in dieser Angelegenheit mandatieren werden.
Sollte die die Diagonal-Inkasso GmbH das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einleiten, sollten Sie dagegen fristgerecht(!) Widerspruch zum Mahngericht einlegen und umgehend einen Rechtsanwalt beauftragen. Erfahrungsgemäß nehmen viele Inkassounternehmen bei unberechtigten Forderungen Abstand von einem Rechtsstreit, nachdem gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt wurde. Andernfalls wird die Abgabe an das zuständige Amtsgericht beantragt und damit das gerichtliche Klageverfahren eingeleitet. Bitte beachten Sie, dass ich Ihnen hier lediglich rechtliche Denkbarkeiten aufzeige, die Sie jedoch nicht in Panik versetzen, sondern Ihnen bloß rein vorsorglich eine möglichst umfassende Umschau verschaffen sollen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet und Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit einem Dank für das mir entgegengebrachte Vertrauen verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Oliver Daniel Özkara
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 30.08.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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