Sehr geehrter Rechtsanwalt, sehr geehrte Rechtsanwältin, nach langjähriger Ehe läuft das Scheidungsverfahren seit 16.02.2007, zwei Kinder sind volljährig (berufstätig), eine Tochter (18 Jahre) besucht das Gymnasium und lebt bei mir. Da mit der Anwältin meiner Frau hinsichtlich des Trennungsunterhaltes und angeblich von mir nicht genau definierter Abzugspositionen eine außergerichtliche Einigung nicht zu erzielen war, hat sie hinsichtlich des Trennungsunterhaltes ein Verfahren vor dem Familiengericht angestrengt. ... Die Anwältin meldete sich dann im August und teilte mit, ich sei den Trennungsunterhalt seit Februar schuldig; ihre Mandantin würde nur in Teilzeit arbeiten (war in der Ehe auch schon der Fall) und habe keine Möglichkeit, diese auf eine Vollzeitstelle auszuweiten.