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501 Ergebnisse für kündigung schönheitsreparatur

Schönheitsreparaturen bei Auszug - widersprüchl. Aufforderungen - was zählt ?
vom 17.2.2015 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Kündigung der Wohnung zum 01.05.2015 da sich die Wohnumgebung sich als nicht passend zu den Bedürfnissen des Fragestellers und seiner Familie erwiesen hat (z.B. ... Die erforderlichen Schönheitsreparaturen sind fachgerecht auszuführen. ... Vertrag, Schönheitsreparaturen?
Klein- oder Schönheitsreparatur
vom 28.3.2006 20 € Historischer Preis
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Fristgerechte Kündigung auf 28.02.06 (Übergabe der Wohnung am 06.01.06, leider ohne Schriftliches Protokoll, keine Nachmieter). ... -Auszüge aus § 6: Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter.
Mietvertrag aus 2008 (angehängt) Schönheitsreparaturen bei Auszug?
vom 25.8.2014 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Vom Vermieter sind die erforderlichen Schönheitsreparaturen durchzuführen. ... Die Schönheitsreparaturen sind Sach- und Fachgerecht auszuführen. ... Zusätzliche Information: - Es besteht aktuell kein Nachmieter - Das Mietverhältnis endet regulär mit einer ordentlichen Kündigung.
Vertragsstrafe für den Fall der Kündigung?
vom 26.2.2008 40 € Historischer Preis
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Die Bedigungen zur Kündigung innerhalb der ersten drei Jahre lauten: Wenn ich im ersten Jahr kündige, dann muss ich drei Monatsmieten zahlen und den restlichen Betrag für die Schönheitsreparaturen, wenn ich im zweiten Jahr kündige, dann muss ich zwei Monatsmieten zahlen und den restlichen Betrag für die Schönheitsreparaturen, und wenn ich im dritten Jahr kündige, dann muss ich eine Monatsmiete zahlen und den restlichen Betrag für die Schönheitsreparaturen. ... Der Vermieter bestätigt nicht die Kündigung. Er möchte 3 Monatsmieten und die restlichen 24 * 33€ für die Schönheitsreparaturen, um die Kündigung zu bestätigen.
Schönheitsreparaturen nach 40 Jahren Mietverhältniss
vom 29.6.2006 25 € Historischer Preis
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Im Mietvertrag ist eine allgemeine Kündigung des Vertrages durch die Mieter (allgem. ... Frage: Im Mietvertrag wurde Erhaltung der Mietsache Ziffer 5 auf die Allgemeinen Vertragsbestimmungen (Fassung 1963) hingewiesen, außerdem ist dem Vertrag ein Fristenplan über Schönheitsreparaturen beigefügt: Wohnküchen spätestens alle 2 Jahre Koch-/Eßküchen oder Kochnischen spätestens alle 3 Jahre Bäder und in Räumen mit Duschanlagen spät alle 3 Jahre Wohn-und Schlafräume spät. alle 5 Jahre Fluren, Dielen und Aborten spät alle 5 Jahre sonst.
Schönheitsreparaturen/Abgenutzter Teppich/Bar-Kaution/Rücktritt
vom 4.11.2007 30 € Historischer Preis
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Weiterhin wird der Mieter aber zu Schönheitsreparaturen verpflichtet unter §16 Absatz 4: a) "Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen in den Mieträumen, wenn erforderlich, fachgerecht auszuführen. Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschlißelich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und der Außentüren von innen. ... Nun fühle ich mich getäuscht. --> Muss die Vormieterin sich nicht an die Angaben der Schönheitsreparaturen halten?
Schönheitsreparaturen bei Auszug laut BGH nötig?
vom 26.3.2007 35 € Historischer Preis
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Hier alle relevanten Passagen des Mietvertrages (also die sich mit Schönheitsreparaturen beschäftigen): ****************** § 13 - Beendigung des Mietverhältnisses 1) Bei Beendignung des Mietverhältnisses, spätestens bei Auszug des Mieters, hat dieser die Mieträume in sauberem Zusatnd mit allen Schlüsseln zurückzugeben. ... Einer besonderen Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung zur Vornahme der Renovierung bedarf es nicht. § 14 - Klein- und Schönheitsreparaturen 1) Für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten hat der Mieter die Kosten bis zum Betrag von 100 € im Einzelfall, maximal jedoch 250 € pro Jahr, den darüber hinausgehenden betrag der Vermieter zu tragen. 2) Schönheitsreparaturen während der Dauer des Mietverhältnisses sind vom Mieter zu tragen. ... Insbesondere gelten die dort vorgegebenen Normen. ****************** Heute habe ich folgendes Schreiben des Vermieters bekommen: ****************** Sehr geehrter Herr ..., hiermit bestätigen wir den Eingang der fristgerechten Kündigung vom 22.03.2007 und die fristgerechte Auflösung der Mietverhältnisse des o.g.
Kündigung wegen Eigenbedarf und Renovierungsumfang
vom 25.3.2005 20 € Historischer Preis
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. § 7 Schönheitsreparaturen 1. Vom Mieter sind während der Mietzeit die anstehend aufgefürten Schönheitsreparaturen ohne besondere Aufforderung fachgerecht auszuführen. ... Für Schönheitsreparaturen, die bei Vertragsende noch nicht fällig sind, hat der Mieter von den Kostenvoranschlag eines vom Vermieterausgewählten Malerfachgeschäftes ersichtlichen Kosten als Abgeltung zukünftiger Schönheitsreparaturen an den Vermieter zu zahlen.
Wohnungsabnahme Schönheitsreparatur bei Auszug
vom 18.10.2008 35 € Historischer Preis
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Im Mietvertrag den A. unterzeichnet hat steht unter § 10 Schönheitsreparaturen: „Übernahme: Der Mieter übernimmt die Wohnung mit versiegelten Fußböden sowie tapezierten/glatt gespachtelten und weiß gestrichenen Decken und Wänden. ... Hat der Mieter bereits Schönheitsreparaturen gem. § 6 durchgeführt und sind bei Ende des Mietvertrages erneut Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, trägt der Mieter die Renovierungskosten anteilig nach dem Grad der Abnutzung entsprechend einem Kostenvoranschlag des Vermieters, den dieser einem Malerfachbetrieb erstellen lässt. ... Hat der Mieter keine Schönheitsreparaturen durchgeführt und sind diese bei Beendigung des Mietverhältnisses fällig, trägt der Mieter die Kosten der Schönheitsreparaturen, sofern er diese nicht selbst fachgerecht ausführt oder ausführen lässt.“ Anmerkung: §6 Aufrechterhaltung, Zurückbehaltung (...
Schönheitsreparatur bei kurzer Mietdauer
vom 4.5.2005 30 € Historischer Preis
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Der Mietvertrag beinhaltet unter "Schönheitsreparaturen" keine verbindlichen Zeitvorgaben für die regelmäßige Reparaturen, wohl aber die Festlegung, dass die Wohnung zum Zeitpunkt des Auszugs fachgerecht weiss zu renovieren sowie der Teppichboden fachgerecht zu reinigen ist. Wir sind der Meinung, dass uns dies bei einer 3 monatigen Nutzung und Kündigung wegen erheblicher Mängel unzumutbar belastet und möchten auf diesem Weg erfahren, zu welchen Leistungen wir wirklich verpflichtet sind.
Rücknahme der Kündigung
vom 6.2.2005 50 € Historischer Preis
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Noch eine Frage zu den Schönheitsreparaturen: in unserem Vertrag steht "Ausführung der Schönheitsreparaturen in der Farbe wie gehabt" (die Wände in den Wohnräumen sind hellgelb). ... Müssen wir überhaupt Schönheitsreparaturen vornehmen bzw. anteilig bezahlen? ... Mietvertrag: "In der Regel sind Schönheitsreparaturen nach folgendem Fristenplan erforderlich: Küche, Bad, WC alle 3 Jahre, alle übrigen Räume alle 5 Jahre."
Welche Klauseln in meinem Mietvertrag bezüglich Schönheitsreparaturen sind wirksam?
vom 28.7.2006 35 € Historischer Preis
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Hallo, ich habe meinen Mietvertrag nach 16 Jahren gekündigt und möchte wissen, ob ich zu Schönheitsreparaturen beim Auszug verpflichtet bin, oder ob die entsprechenden Klauseln in meinem Vertrag unwirksam sind. ... Er enthält unter anderem folgende Klauseln: §2 Mietzeit und ordentliche Kündigung 1.b) Das Mietverhältnis beginnt am t.m.1990 und endet am t.m.1992. ... Die Schönheitsreparaturen trägt der Mieter.
Starre Fristen bei Schönheitsreparaturen - was gilt?
vom 22.7.2013 40 € Historischer Preis
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Kündigung ist schon bestätigt. ... -Endigt das Mietverhältnis vor Ablauf dieser Fristen und hat der Mieter im letzten Jahr vor der Beendigung die Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, trägt er einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten. Dieser bemißt sich nach dem Verhältnis des Zeitraumes seit Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit zum vollen Renovierungsturnus und wird aufgrund des Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes ermittelt. ....
Sind wir auf der Basis dieser Klauseln zur Renovierung bei Auszug verpflichtet, und wenn ja, in welc
vom 20.6.2010 40 € Historischer Preis
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Hallo, auch wir haben eine Frage zum Thema Schoenheitsreparaturen. ... Der Vermieter hat in seiner Bestaetigung der Kuendigung klar ausgedrueckt, dass wir vertraglich zur Durchfuehrung von Schoenheitsreparaturen verpflichtet sind. ... Da der Vermieter in die Miete die Kosten der Schoenheitsreparaturen nicht einkalkuliert hat, hat der Mieter waehrend der Dauer des Mietverhaeltnisses die Schoenheitsreparaturen auszufuehren.
Schönheitsreparaturen - ist diese Klausel unwirksam?
vom 2.2.2009 40 € Historischer Preis
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Nun möchte der Vermieter (Eine Immobilienfirma) von uns die Schönheitsreparaturen erledigt wissen.Dazu hat er uns nach Erhalt der Kündigung einen Standard-Kostenvoranschlag eines Ortsansässigen Malerbetriebs vorgelegt in dem ein "einfacher Überholungsanstrich" an Decke und Wänden angeboten wird. Für unsere Wohnungsgröße (74qm) ergeben sich daraus Kosten von Brutto: 1166,20 Euro Unser Mietvertrag sagt zu Schönheitsreparaturen folgendes: §23 Schönheitsreparaturen 1. ... - Falls wir die Schönheitsreparaturen fällig sind, müssen die anteilig 60% aus §23 Ziff. 4 unseres Vertrags übernommen werden?
Wohnungskündigung durch Vermieter
vom 11.4.2011 20 € Historischer Preis
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Meine Frage nun: Da in der Kündigung nicht einmal auf eine 14-tägige Widerspruchsfrist hingewiesen wurde, ist die Kündigung m.E. wirkungslos. Muss ich nun reagieren und kann ich die Kündigung einfach ignorieren? ... (ich will eh raus) Und: Muss ich überhaupt irgendwelche Schönheitsreparaturen (Löcher zuspachteln, Verfärbungen hinter aufgehängten Bildern nachweißen etc., wenn die Kündigung mit Renovierungsarbeiten begründet wurde??