Berliner Testament ohne Schlusserben
vom 14.3.2013
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Heiko Tautorus / Dresden
Sowohl die Tochter C als auch der Sohn D haben jede ein eheliches Kind ( es gibt also 2 Enkelkinder) Nun stirb im Jahr 2001 zuerst der Vater A, ein Jahr später der Sohn D. ... Meine Fragen wären nun: Hat das 2. verfasste Testament der Mutter das erste gemeinsame Berliner Testament unwirksam gemacht, so daß als Erbe nur noch das (Enkel) Kind stellvertretent für die Mutter C erbt ? Oder ist das Berliner Testament weiterhin gültig, da der Vater A bei der Änderung bereits verstorben war, so daß beide Enkelkinder zu gleichen Teilen erben würden ?