Sehr geehrter Ratgebender, folgender Fall: > Erbfall nach verstorbener Mutter, nach verstorbenem Vater > 3 Kläger (Geschwister), 1 Beklagter (4. Bruder) > Klage auf Pflichtteil-Ergänzungsanspruch nach verstorbenem Vater > Kläger und Beklagter werden jeweils durch einen Rechtsanwalt vertreten > Mündliche Verhandlung vor Landgericht: - Pflichtteil-Ergänzungsanspruch nach verstorbenem Vater endet mit Vergleich - Zusätzliche Einigung über PTE-Anspruch nach verstorbener Mutter - Streitwert für Rechtsstreit: 13.956,22 EUR - Mehrwert Vergleich: 10.000,00 EUR Anwältin A (Klägerseite): - War fast 2 Jahre außergerichtlich tätig (ca.12 Schreiben an die Beklagtenseite) - Hat an der Auseinandersetzung des elterlichen Hausrats mitgewirkt - Hat Pflichtteil-Ergänzungsansprüche (Vater, Mutter) berechnet - Hat die Klageschrift verfasst - Hat Klage beim Landgericht eingereicht
Achtung: > Hat das Mandat 17 Tage vor der mündlichen Verhandlung, definitiv ohne vertragswidriges Verhalten unsererseits, niedergelegt Anwältin B (Klägerseite): - Hat den Fall 14 Tage vor der mündlichen Verhandlung übernommen - Bekam sämtliche Unterlagen von uns, da jeweils die Abschriften vorlagen; musste somit in der Sache vor dem Termin nicht mehr tätig werden - Hat uns beim Termin vor dem Landgericht vertreten - Wurde von uns im Auto mitgenommen - War insgesamt 4 Stunden (Fahrzeit + Verhandlg) am Termintag tätig - Hat am Vergleich im Erbfall nach verstorbenen Vater mitgewirkt - Hat am Vergleich im Erbfall nach verstorbener Mutter mitgewirkt Meine Fragen: a) Welche Gebühren darf Anwältin A berechnen?