Der Verkauf dieser Ware ist zulässig(keine Patentrechtsverletzung). ... Gemäß § 12 UWG haben Sie darüber hinaus die Kosten unserer Einschaltung zu übernehmen, die wir Ihnen gegenüber aus einem Gegenstandswert in Höhe von lediglich € 50.000,00 berechnen. ... Die Kosten für die Einschaltung der Rechtsanwälte Busse & Partner aus einem Gegenstandswert von € 50.000,00 zuzüglich Auslagen zu bezahlen. --------------------------------- dadurch entsteht die Kostennote: In der Angelegenheit xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, wegen Unterlassung erlauben wir uns, für unsere Tätigkeit gem. dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. dem Vergütungsverzeichnis (VV) in der Fassung vom 01.01.2007 zu berechnen: 1,3 Geschäftsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 2300 VV (Wert: 50.000,00 Euro) 1.359,80 Euro Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 VV 20,00 Euro ------------------ Endsumme 1.379,80 Euro ============ ------------------------------------------------------------------- Jetzt zu meinen Fragen: 1.