Foto benutzt bei Ebay
17. März 2007 01:01
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Preis:
30€
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Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Folgender Sachverhalt.
Ich habe bei Ebay ein Funkgerät ersteigert für 80,99 Euro
Das Funkgerät hat nicht ganz der Beschreibung entsprochen. Z.B.
"Top". Also hab ich das ersteigerter Funkgerät wieder bei Ebay reingesetzt. Vorher hab ich dem Verkäufer mitgeteilt das die Ware Mängel hätte und ich es wieder verkaufen möchte, weil der Lack hinten abgeplatzt war und die Mobilhalterung fehlte.
Also hab ich das Funkgerät wieder reingesetzt. Foto hab ich von dem ehemaligen Besizer genommen. Den Text etwas verändert. Unter anderem das Top weg gelassen aber an sich so gelassen.
Nach begonnener Auktion teilte mir der ehemalige Besitzer mit, das er mitbietet und das Funkgerät zurück ersteigern würde. Habe daraufhin nicht geantwortet.
Meine Auktion lief noch bis zum 12.03.
Am 09.03. habe ich folgende Mail bekommen (Habe sie übersehen, und erst jetzt entdeckt):
hab gerade im büro nichts zu tun und habe mir deine tm-221e auktion mal wieder angeschaut..ich bin ja immer noch höchstbietender..
Mal was anderes und das nur als hilfestellung für dich wenn dir mal einer böse will.....
ist dir eigentlich klar was du löhnen musst bei der verwendung eines bildes von einem anderen ?
verstoss gegen das urheberrechtsgesetz?
du hast nun mein bild verwendet......also ohne grosse anstrengung kann ich nun von dir 500 euro abzocken ohne probleme.das ist ohne aufwand möglich..und die abmahngebühren im bereich 200-300 euro musst du auch noch bezahlen.....
ich meine das nun wirklich lieb....das kannst du nicht machen thorsten.....da gibts einschlägige urteile.....bin gerade am überlegen ob ich mich an dir mal bereichere :-)
für ne 80 euro kiste 500 euro wegen urheberrechtsverletzung ist doch geil oder !!! :-)
geb mir mal ne bewertung..ich bewerte erst nach auktionsende.....extra für dich damit du keinen ärger bekommst mit bietern die sehen was du bezahlt hast..aber evtl kauf ich ja den Kenwood auch zurück :-)
Meine mail dient nur als info für dich..wenn ich dir nun böse wollte hätte ich minimum 500 euro in der tasche ohne wenn und aber.....es lauern genug anwälte von diversen leuten auf solche bilder...dies ist ein gut gemeinter tip.......evtl bist du dir dem ernst der lage garnicht bewusst......das ist kinderleicht mit dem urheberrechtsschutz bei bildern..
ich habe alle rechte an dem von mir erstellten bild des tm-221e......
ich empfehle dir sowas nicht zu machen weil wenn du an den falsche kommst gehts an deine kohle.....
lieben gruss ibaystore
Hätte er nicht eindeutig mitteilen müssen, das ich das Foto bzw. den Text entfernen muss??
Hat er durch sein Mitbieten nicht irgendwie einverstanden erklärt?
Diese Mail auch vom 09.03.
mir ist sooooo langweilig..soll ich mal kohle mit dir machen :-) ?
An den von Ihnen gemachten Photos steht Ihnen das Urheberrecht zu. Dieses Recht beinhaltet auch die alleinige Entscheidung, ob und wie Sie diese Bilder kommerziell verwerten.
Ich gehe davon aus, daß Sie Ihre Bilder im Internet veröffentlicht haben. Dies gibt dem Thorsten ..... aber nicht das Recht, Ihre Bilder ungefragt zu veröffentlichen und damit eigene, auf Gewinn gerichtete Zwecke zu verfolgen. Ihr Urheberrecht wurde dadurch verletzt.
Einschlägig ist daher § 97 UrhG
. Dort heißt es:
§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz
(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann vom Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung und, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. An Stelle des Schadenersatzes kann der Verletzte die Herausgabe des Gewinns, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, und Rechnungslegung über diesen Gewinn verlangen. "
Das Gesetz gibt Ihnen also einen Schadensersatzanspruch, wenn die Firma Ihr Recht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt hat. Davon ist auszugehen, wenn man sich Ihre Bilder von Ihrer Homepage geholt hat.
Der Schadensersatzanspruch wird in Höhe einer angemessenen Lizenzgebühr für die Benutzung des Rechts errechnet. Es ist also zu prüfen, welchen Preis Sie für die Verwertung Ihrer Bilder realistischerweise hätten ansetzen können. Dabei wird es auf die Anzahl der Fotos, als auch auf die genaue Nutzung durch die Firma ankommen. Auch die Anzahl der Aufrufe dieses Online-Katalogs ist von Bedeutung. Die von Ihnen angesetzten € 500,00 halte ich aber auf jeden Fall für zu gering.
Da sich Thorsten.... aber geweigert hat, diesen Schadensersatz anzuerkennen, sind Sie natürlich nicht daran gebunden, auch weiterhin nur € 500,00 geltend zu machen.
Ich empfehle Ihnen daher, mit anwaltlicher Hilfe die möglichen Lizenzgebühren feststellen zu lassen und diesen Schaden dann anwaltlich geltend zu machen. Da sich die Firma Ihrer Schilderung zufolge nicht bereit erklärt, überhaupt Schadensersatz zu zahlen, dürften Ihr auch die Kosten des Anwalts als notwendige Rechtsverfolgungskosten zur Last fallen.
Selbstverständlich dürfen Sie sich zur Durchsetzung Ihrer Rechte auch gerne an mich wenden.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort zunächst geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
(Anscheinend ein Auszug aus dem Anwaltschreiben)
Heute am 16.03. habe ich Post von seinem Anwalt bekommen, ich soll 500,- Euro plus 160,- Euro Anwaltskosten zahlen.
Habe ich da eine rechtliche Chance? Er hat ja noch mitgebietet.
Was kann ich machen? Es geht ihm letztendlich nur darum mich wie er selbst schreibt abzuzocken.
MFG