Nachzahlung von variablen Vergütungsbestandteilen gemäß § 11 BUrlG und § 4 EFZG
vom 25.6.2025
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Christina Schmauch / Lalendorf
Zusätzlich weist Arbeitnehmer A darauf hin, dass in seinem Arbeitsvertrag keine Klausel enthalten ist, die eine verkürzte Verfallfrist (z. ... Eine solche Regelung wäre grundsätzlich zulässig, ist aber laut Vertragstext nicht Bestandteil des bestehenden Arbeitsvertrages. Konkret benötige ich folgende Informationen von Ihnen: 1.Hat Arbeitnehmer A rechtlich einen Anspruch darauf, dass seine variablen Vergütungsbestandteile (Provisionen) bei der Berechnung des Urlaubsentgelts und der Entgeltfortzahlung bei Krankheit berücksichtigt werden?