Sehr geehrte Anwälte, meine 15 jährige tochter wohnt zur zeit bei mir.aber nur von märz bis mitte september.ich habe mich seinerzeit mündlich mit meiner exfrau geeinigt,keinen unterhalt zu fordern für die zeit. habe aber zu diesem zeitpunkt nicht gewusst das sie wieder neben mir einzieht. sie wohnt also bei ihren eltern wo ich noch bis sept. wohne(ich baue neu).sie will sich nicht an den nebenkosten beteidigen die ich im moment allein zahle(2 häuser,eine heizung etc.) ich bin geschieden und habe unterhalt von meiner exfrau eingefordert.jugendamt sagt sie muss 334euro zahlen. dies bedroht ihre existenz weil sie mir mein haus abgekauft hat, in dem ich wohne. nun war sie heute mit meiner tochter zusammen und hat sie bearbeitet wieder zu ihr zu ziehen.meine tochter sitzt jetzt zwischen den stühlen und möchte das eigentlich nicht. meine frage. welche möglichkeiten hab ich meine tochter bei mir zu halten. sie hätte bei meiner exfrau kein zimmer,schlafen in einem bett, keine küche, spülen in der badewanne,usw. das sind doch keine zustände!