Seh geehrte Ratsuchende,
mit der Rechtsprechung des BGH, wie im Urteil vom 02.06.2010, Az.: XII ZR 124/08
entschieden, ist Ihr Mann verpflichtet, die Eckpunkte Ihres Einkommens mitzuteilen. Es würde daher ausreichen müssen, dass nur die Höhe Ihre Einkommens mitgeteilt wird.
Der BGH hat in seiner oben genannten Entscheidung ausgeführt, dass zur Berechnung eines Unterhaltsanspruches alle wesentlichen Auskünfte erteilt werden müssen. Dazu gehören auch Auskünfte über den Familienunterhalt, wenn, wie in Ihrem Fall, das Einkommen nicht ausreichen sein könnte, den Unterhalt für beide Kinder in voller Höhe zu zahlen.
Dann besteht das Recht prüfen zu können, ob Ihr Mann im Rahmen des Familienunterhaltsanspruches einen Anspruch gegen Sie haben könnte, der bei der Berechnung zu berücksichtigen wäre. Sie müssen nicht für den Unterhalt aufkommen. Über den Familienunterhalt wären Sie aber zumindest indirekt mit betroffen.
Ihr Mann muss daher zumindest die Höhe Ihres Einkommens mitteilen. Das gilt auch, wenn die Mutter davon Kenntnis erhält.
Abschließend rate ich Ihnen, die Berechnung des Jugendamtes durch einen Anwalt prüfen zu lassen.
Mit freudlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrte Frau True-Bohle,
herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Für mich stellt sich nun noch die Frage, wie der Familienunterhalt berechnet wird, d.h. welche Freibeträge gelten für mein Kind und mich und ab welchem Einkommen bin ich im Rahmen des Famiilienunterhalts unterhalltspflichtig?
Herzlichen Dank im Voraus für eine kurze Erläuterung bzw. einen Hinweis, wo ich entsprechende Informationen finden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Ratsuchende,
bei der Einkommensberechnung des Vaters gibt es keine Freibeträge für Sie oder das gemeinsame Kind.
Aber auf Seiten des Vaters gibt es einen Selbstbehalt.
Gerne überlasse ich Ihnen den entsprechenden Link:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2010/leitlinien_zur_Duesseldorfer_tabelle_stand_01092010.pdf
Gleichwohl warne ich vor einer "Selbstberechnung". Suchen Sie einen Kollegen auf und lassen Sie alles anhand genauer Zahlen konkret ausrechnen. Es ist zu gefährlich, da an ein paar Euros zu sparen. Denn nahezu jede zweite Unterhaltsberechnung eines JA enthält Fehler.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle