Erbengemeinschaft Nutzungsentschädigung
vom 8.9.2007
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Folgendes Problem: Mein Bruder und ich bewohnen seit 30 Jahren ein Eigenheim welches uns zu jeweils 25 % laut Grundbuch gehört, die anderen 2 Erbteilnehmer sind seit Jahrzehnten nicht auffindbar gewesen, jetzt haben sich im Namen der 2 unbekannten Erbteilnehmer 2 Nachlasspfleger eingeschaltet, es wird wohl auf eine Zwangsversteigerung des Objektes hinauslaufen. ... Meiner Meinung nach kann eine Nutzungsentschädigung nur dann rückwirkend geltend gemacht werden wenn wir ( mein Bruder und ich) die Kosten und finanziellen Lasten vom Haus der letzten Jahre gegenrechnen lassen.