Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten darf:
"Wie kann ich den Beweis erbringen, dass der Rechner nicht mir gehört?"
Indem Sie eine Bestätigung des Eigentümers vorlegen, ggf. einen Kaufnachweis.
"Habe ich mit der Bezahlung der Mehrwertsteuer automatisch ein Schuldgeständnis abgelegt?"
Nein.
"Bekomme ich die bezahlte Steuer wieder, wenn mein Bruder den Rechner wieder mit nach Japan nimmt?"
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie keine Einfuhrsteuer zahlen mussten, können Sie die Rückzahlung beantragen.
"Wird das Verfahren eingestellt, wenn ich bewiesen habe, dass ich den Rechner zu keinem Zeitpunkt einführen wollte, sondern nur für den Auftrag benutzen wollte?"
Das Verfahren sollte dann eingestellt werden, da Sie keinen Vorsatz zur Steuerhinterziehung hatten.
"Was passiert, wenn das Verfahren nicht eingestellt wird? Wie hoch wird die Strafe/Kosten etwa sein?"
Dann müssten Sie schlimmstenfalls mit einer Geldstrafe rechnen, die im unteren 4-stelligen Bereich liegt.
"Wie sollte ich am besten vorgehen, um Kosten zu vermeiden?"
Sie sollten Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid, den Sie noch erhalten werden, einlegen. Dazu empfiehlt es sich aber, einen im Steuerrecht versierten Kollegen zu beauftragen.
Die Kosten werden davon abhängen, um welchen Betrag es überhaupt geht - das ist Ihrer Anfrage leider nicht zu entnehmen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Der Laptop hat einen Wert von ca. 1400 Euro. Beim Zoll habe ich 360,- Euro Steuer bezahlen müssen.
Wieviel würde mich demnach ein Anwalt kosten?
Wie hoch sind wären die Verfahrenskosten in etwas insgesamt? (nur das ich eine Vorstellung davon habe, ob ich überhaupt in "Vorleistung" gehen könnte)
Ich habe von einem Kollegen auch erfahren, dass ich Rechtsberatung beantragen kann.
Vielen Dank!
Bei dem Streitwert von 360 EUR werden Sie Anwaltskosten von ca. 100 EUR aufwenden müssen.
Die weiteren Kosten, wenn sie vor Gericht gehen, würden sich bei ca. 250 EUR bewegen.
Unter Umständen können Sie aber Prozesskostenhilfe beantragen - das sollten Sie mit dem Kollegen dann abklären.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann