Aufhebungsvertrag bei Ankündigung der Elternzeit - dann Rücknahme des "Angebotes"
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Guten Tag, Ich bin derzeit bei einem Mittelständischen Unternehmen in Deutschland angestellt aber seit 4 Monaten aufgrund einer Entsendung im Ausland. (Arbeitsvertrag in Deutschland, Entsendungsvertrag über 3 Jahre auch in Deutschland. --> Elternzeit und Elterngeld stehen mir also rechtlich zu) Da meine Frau und ich ein Kind erwarten habe ich meinem AG informiert, dass ich Elternzeit in vollem oder teilweisem Umfang - auch unter Berücksichtigung der Unternehmensbelange - nehmen werde. Seine Antwort war, dass wir uns dann lieber über einen Aufhebungsvertrag unterhalten sollten.