Pflichtteilsergänzungsanspruch Erstversterbenden
vom 7.6.2023
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Muss ein Pflichtteilsergänzungsanspruch nach dem Erstversterbenden (Berliner Testament) dem anspruchsberechtigten Kind in Bargeld abgegolten werden oder steht es dem Letztversterbenden frei z.B. einen Grundstücksanteil im entsprechenden Wert an das berechtigte Kind abzutreten?