Schuldrechtlich wird vereinbart: Der Übernehmer ist zum Abbruch des Waschhauses berechtigt, ist dann jedoch verpflichtet, den Übergebern einen Ersatzraum zur Verfügung zu stellen, der zur Unterstellung eines Personenkraftwagens geeignet ist. 3.Die Übergeber erhalten täglich die vollständige Verköstigung zu allen Mahlzeiten am häuslichen Tisch des Verpflichteten in standesgemäßer und ortsüblicher Weise sowie reichlich und gut im Falle von Krankheit, Siechtum oder hohem, Alter auch die vom Arzt verordnete Kranken-oder Schonkost, überhaupt stets die Kost, welche dem jeweiligen Alters-und Gesundheitszustand der Übergeber entspricht. 4. ... Der Übernehmer ist verpflichtet die Kosten für die zukünftige Beerdigung beider Übergeber zu tragen, soweit diese Kosten nicht aus Leistungen von Versicherungen gedeckt werden können, welche anlässlich des Ablebens des betreffenden Übergebers zur Auszahlung gelangen. Zu den Beerdigungskoten gehören auch Nebenkosten, welche ortsüblich und standesgemäß sind, wie zB für eine Todesanzeige oder ein Leichenmahl, sowie die Kosten der Grab Pflege.