Unterhalt usw.
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Sehr geehrte Damne und Herren, wenn aus einer 1992 selber abgegebenen Erklärung Unterhalt in der Summe XX für 1Ex-Frau, 2 Kinder alles Einzelbeträge, zusammen der Betrag xx abgeben wurde, dieses dann in einem Termin beim AG bei der Ehescheidung in einen VERGLEICH gweandelt wurde.