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Unterhalt für 14 jährige Tochter

8. August 2011 21:01 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich heute in einer für mich sehr wichtigen Angelegenheit an Sie.

Ich bin seit 6 Jahren geschieden habe drei Kinder 19,18,14. Habe jahrelang Unterhalt bezahlt und nun ist meine mittlere Tochter(18), die bei Ihrer Mutter lebt ist in einer Ausbildung und ich muss kein Unterhalt zahlen, da ihr Verdienst ausreichend ist.

Meine 14 jährige Tochter(wird Ende Sept. 15) ist im Mai 2010 zu mir gezogen, da Sie sich nicht mehr mit Ihrer Mutter verstanden hat, daraufhin bin ich mit meiner Freundin und deren Tochter(10) zusammen gezogen, da ich im Dreischichtbetrieb arbeite.

Mein Sohn ist dieses Jahr im Juni zu mir gezogen, da er sich auch nicht mehr mit der Mutter verstanden hat, wir haben jetzt erreicht, dass er eine Lehrstelle anfängt (2. Lehrjahr, Gehalt 560,- € netto).

Nun macht meine Tochter sehr starke Probleme und wir haben alles versucht, aber wir beissen auf Granit, dass ich mit dem Gedanken leider spielen muss, dass meine Tochter wieder zur Mutter ziehen soll, meine Frage nun, wieviel muss ich dann mal wieder zahlen?

P.s. meine Frau hat keinen Unterhalt bezahlt, als meine Tochter bei mir gewohnt hat, das habe ich nicht beansprucht.

Meine Ex-Frau geht arbeiten als Altenpflegerin auf 65%, letztes Urteil war, dass ich nur noch Unterhalt an Sie zahlen muss bis meine jüngste Tochter 15 Jahre alt ist, was Ende September der Fall ist.

Mein monatliches netto Einkommen beträgt ca. zwischen 3.600,- € und 3.700,- €, Steuerklasse I


Spielt es eine Rolle das ich und meine Ex-Frau mit den neuen Partnern zusammen wohnen?

Ich bedanke mich im voraus bei Ihnen und verbleibe mit

freundlichen Grüßen


8. August 2011 | 21:37

Antwort

von


(2320)
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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Bezüglich Ihres durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens habe ich einen Betrag von 3.650,00 € zugrunde gelegt. Ohne berufsbedingte Aufwendungen und ohne Berücksichtigung evt. ehebedingter Schulden ergibt sich für die 14 Jahre alte Tochter folgende Unterhaltsverpflichtung:

Tabellenunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle: 546,00 €
abzüglich hälftiges Kindergeld: -92,00 €

Kindesunterhalt: 454,00 Euro


2.

Für den Kindesunterhalt spielt es keine Rolle, daß Sie und Ihre geschiedene Ehefrau mit neuen Partnern zusammen leben.

Für den Ehegattenunterhalt ist dies aber von Bedeutung. Ist die neue Beziehung gefestigt, besteht kein Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Als gefestigt gilt eine Beziehung nach der Rechtsprechung, wenn sie mindestens 2 1/2 bis 3 Jahre besteht.

Ggf. kommt bezüglich des nachehelichen Unterhalts eine Abänderungsklage in Betracht.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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