Im Vertrag selber, wird keiner der konkreten Gründe aufgeführt, nach denen rechtlich (soweit ich informiert bin) ein Zeitnutzungsvertrag möglich ist, genauer gesagt wird KEIN Grund für die Befristung angegeben. Wir haben zwar keine Bedenken, dass wir negativ aufgefallen sind oder der Genossenschaft einen anderen Grund geliefert haben, das Nutzungsverhältnis nach Ablauf der Jahresfrist nicht zu verlängern, dennoch würde ich mich gerne im Voraus informieren, wie die Rechtslage hierzu ist. ... Daher lautet meine Frage also: Ist die zeitliche Begrenzung seitens des Vermieters rechtens, wenn im Vertrag keine Angaben zum Grund der Befristung gemacht sind?