Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1:
"Sobald ich am 1.12 um 00:01 arbeite, gilt der Arbeitsvertrag dann als auf unbestimmte Zeit verlängert oder vielleicht schon sobald der Dienstplan erscheint?"
Nein, so ist es leider nicht.
Ihr Arbeitsverhältnis endet am 30.11.2013 infolge der Befristung. Dabei ist es unerheblich, dass Sie am 01.12.2013 in der Zeit von 0:01 bis 6:00 Uhr tatsächlich noch im Rahmen Ihrer Nachtschicht arbeiten. Denn dies liegt in der Natur Ihres Arbeitsverhältnisses zu dem offensichtlich auch das Ableisten von Nachtschichten gehört.
Hierzu gibt es auch ein recht aktuelles Urteil zu einer vergleichbaren Konstellation ( LSG Hessen, 13 Sa 820/12
), welches mit überzeugender Argumentation eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses verneint.
Daher sehe ich nach Ihrer schilderung wenig Erfolgsaussichten für eine Verlängerung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork, Rechtsanwalt
Antwort
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