Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach der Schilderung des Sachverhaltes ist davon auszugehen, dass die Arbeitsverträge mit den jeweiligen Tochtergesellschaften getrennt zu sehen sind, es sei denn dass als Arbeitgeber der Konzern drinsteht wovon nicht auszugehen ist.
Es zählt somit Ihre Betriebszugehörigkeit nicht und Sie sind während der Probezeit kündbar und nach Ablauf der Befristung ist das Arbeitsverhältnis beendet.
Sie sollten daher in den neuen Vertrag reinschreiben lassen, dass die 10 Jahre Betriebszugehörigkeit gelten und sich nicht mit der Befristung einverstanden erklären und der Probezeit.
Nach Ablauf der Elternzeit ist Ihr Arbeitsverhältnis mit der gesetzlichen oder vertraglichen Frist kündbar. Sofern mehr als 10 Mitarbeiter beschäftig sind, findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und es muss einen sogen. Sozialauswahl durchgeführt werden. Es zählt dabei nicht nur die Betriebszugehörigkeit, sondern auch das Vorhandensein von Kindern. Wenn Sie bei der Sozialauswahl jedoch am schlechtesten Abschneiden, dann wäre das aktuelle Angebot zu prüfen. Ansonsten müssen Sie sich nicht darauf einlassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)