Und nun zur Fragestellung: Wenn ich Arbeitslosengeld beantrage, werde ich womöglich mit Aussagen des Arbeitsagenturmitarbeiters konfrontiert, die erst einmal auf eine Sperrung des Bezugs von Arbeitslosengeld hinauslaufen könnten, weil er argumentiert, ich habe die Arbeitslosigkeit herbeigeführt. ... Dies ist mir aber nicht vorzuwerfen, weil ich 2006, als ich den Vertrag über Altersteilzeit abgeschlossen hatte, natürlich den festen Vorsatz hatte, mit 62 Jahren, also direkt im Anschluss an das Auslaufen des Vertrages in Rente zu gehen. ... (Gegenwärtiges Nettogehalt ca. 2600 Euro; Arbeitslosengeld ca. 950 Euro netto nach meinen Berechnungen).