Da sich meine Frau von mir scheiden läßt und mit unserem gemeinsamen Sohn zum 01.11.2009 aus dem gemeinsamen Haus ausziehen wird,stellt sich für mich die Frage, welche Anforderungen kann meine Frau unter Berücksichtigung der nachstehenden Daten aus dem gemeinsamen Haus an Zugewinn stellen, wenn ich das Haus mit der jeweiligen Tilgung der Restschulden behalten sollte.... Hauskauf Gesamtkosten: 220.500 Euro Restschulden: 133.000 Euro Erbschaft Ehemann: 29.500 Euro Schenkug Ehefrau: 4.000 Euro Eigenkapital Ehemann: 7.764 Euro Eigenkapital Ehefrau: null Euro Hausstand wird einvernehmlich aufgeteilt restliche Privatkonten werden einvernehmlich aufgeteilt Meine Fragestellung: Wie hoch ist der mögliche Zugewinn, der nach Ihrer Darstellung errechnet wird, den ich eventuell an meine Nochehefrau zuleisten habe, wenn ich das Anwesen behalten und weiterführen würde.