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Haus vor der Ehe durch einen Ehepartner gekauft (Kredit)

24. Oktober 2020 16:44 |
Preis: 40,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel

Sehr geerhte Damen und Herren,
ich habe alleine ***** für *****€ ein Haus gekauft.
*****€ selbst eingebracht
*****€ Kreditfinanzierung.
***** habe ich geheiratet. Keine Vereinbarungen, also Zugewinn. Im Grundbuch stehe nur ich.

***** Trennung. Restsschuld Kredit *****€.
Wert des Hauses durch Renovierungen, Wertzuwachs, Immobilienboom derzeit ca. *****€

Frage: Was bekommt meine Frau konkret als Zugewinnausgleich.
Sonst. Anfangsvermögen bei mir und meiner Frau in 2020: 0€
Sonst. Endvermögen bei mir und meiner Frau in 2020: 0€

Vielen Dank!

Einsatz editiert am 25.10.2020 11:29:38

Sehr geehrter Fragesteller,



Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


Maßgeblich ist der Wert des Vermögens bei Zustellung des Scheidungsantrags (Endvermögen) und bei der Heirat (Anfangsvermögen).

Ihr Endvermögen liegt bei 400.000 €, wenn sich am derzeitigen Stand bis zum Stichtat nichts ändert.

Ihr Anfangsvermögen ist der Wert des Hauses bei der Heirat abzüglich damaligem Kreditsaldo.

Wenn der Wert der Immobilie vom Kauf bis zur Scheidung nicht gestiegen ist, dürfte Ihr Anfangsvermögen (wegen der vermutlich anfangs geringen Tilgung) bei knapp über 100.000 € gelegen haben. Dieser Betrag müsste, wenn er genau ermittelt worden ist, um den Inflationsausgleich bereinigt werden. Die Differenz ist Ihr Zugewinn, die Hälfte davon stünde Ihrer Frau als Zugewinnausgleichsanspruch bei der Scheidung zu.

Bei einem Anfangsvermögen von 100.000 € ergibt sich ein indexierter Betrag von ca. 122.738 €. Der Zugewinn läge also bei 277.262 €, so dass Ihrer Frau 138.631 € zustünden.

Ein eventueller Wertzuwachs bis zur Heirat und die Tilgung des Kredits in dieser Zeit würden den Betrag reduzieren.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.



Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf

Anja Holzapfel

Rückfrage vom Fragesteller 25. Oktober 2020 | 13:43

Sehr geehrte Frau Holzapfel,

schon einmal vielen Dank!

In Ihrer Antwort meinen Sie in folgenem Satz:
,,,"Wenn der Wert der Immobilie vom Kauf bis zur Scheidung nicht gestiegen ist,..."
wahrscheinlich: ..."Wenn der Wert der Immobilie vom Kauf bis zur HOCHZEIT nicht ....",
oder?

Dann verstehe ich es richtig, dass das eingebrachte Eigenkapital zwar indexiert wird, die Immobilie aber
nicht? Sprich, was kann ich dafür, dass wir jetzt in einer Immobilienblase leben und der aktuelle Wert des Hauses so hoch ist ...?

Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Oktober 2020 | 13:52

Sehr geehrter Fragesteller,


Sie haben Recht, mir ist hier ein Fehler unterlaufen: Ich wollte auf die Wertsteigerung bis zur Heirat abstellen, weil das der maßgebliche Zeitpunkt ist.

Indexiert wird das ganze Anfangsvermögen, das bei Ihnen damals 100.000 € betrug, nämlich die Immobilie im Wert von vermutlich 275.000 € (oder etwas mehr) abzüglich des Kredits von 175.000 € (oder geringfügig weniger). Eine Aufspaltung in Eigenkapital und Immobilie ist das nicht, sondern nur eine Saldierung, also die Differenz von Aktiva und Passiva. Bei einer unbelasteten Immobilie im Anfangsvermögen wäre der gesamte Wert indexiert worden.

Selbstverständlich können Sie nichts für die Entwicklung der Immobilienpreise. Der aktuelle Wert ist aber nunmal maßgeblich für die Höhe des Vermögens. Würden Sie dien Immobilie jetzt verkaufen, bekämen Sie diesen Betrag; Ihre Frau müsste für eine vergleichbare Immobilie diesen Betrag aufwenden.


Mit freundlichen Grüßen


Anja Holzapfel

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