Fehlende Grunddienstbarkeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich war Eigentümer eines Grundstückes (A) in Nürnberg, das ich aber in der Zwischenzeit verkauft habe. Das Nachbargrundstück (B) gehörte meinen Eltern, bei dem ich jetzt Eigentümer in einer Erbengemeinschaft bin. ... Dabei wurde festgestellt, dass damals die gemeinschaftliche Entwässerungsanlage nicht mit einer entsprechenden Grunddienstbarkeit gesichert wurde.