Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Sicherlich fallen bei einer Verlegung der Rohre neben der Straße höhere Kosten an, da der Wssserversorger hier ein eigenes Rohrbett anlegen muss während der dies bei der Verlegung unter der Straßendecke mitnutzen könnte.
Dies muss ist aber kein Grund die Verlegung unter der Straßendecke als einizige Möglichkeit hinzunehmen. Jedenfalls schließen alleine die höheren Kosten sicherlich eine Verlegung neben der Straße nicht aus.
2. Die Eintragung einer Grunddienstbarkeit ist für den Wssserversorger die sicherste Variante sein Leitungsrecht abzusichern. Sie allerdings haben hierdurch eine Belastung in Abt. II des Grundbuches, die ohne Zustimmung des Wasserverbandes nicht mehr gelöscht werden kann. Auch wenn eine solche Grunddienstbarkeit den Wert des Grundstückes kaum beeinträchtigen wird, haben Sie gleichwohl immer den Zugang zu den Rohren zu gewähren u.U. auch durch Aufreisen der Straßendecke, wenn ein anderer Zugang nicht möglich ist.
3. Als Entschädigung oder dauernde Last sollten Sie einen Pachtzins fordern, der für eine ladwirtschaftliche Fläche üblich ist. Die Pacht sollte für den beanspruchten Grundstücksteil angesetzt werden.
D.h. bei einer Länge von 400 m und einer Breite von bis zu 1 Meter ergeben dies. 400 m ² mal dem ortsüblichen Pachtpreis. Soweit Sie eine Einmalzahlung bevorzugen, wäre der Pachtpreis entsprechend zu kapitalisieren. Je nach Bewertung dürfte dies die 10-20 fache
Jahrespacht betragen.
4. Teilen Sie dem Wasserversorger Ihre Forderungen mit. D.h. Verlegung neben der Straße mit einer vertraglichen Regelung zur Pacht und ohne Eintragung einer Grunddienstbarkeit.
Sollten einzelne Punkte nicht verhandelbar sein, sollten Sie in jedem Fall einer Frist setzen bis zu der der Wasserversorger sich verbindlich entscheiden muss. Denn auch der Wasserversorger hat ein Interesse die Verlegung vorzunehmen, bevor die Straße fertiggestellt ist, da die Kosten sich dann erheblich erhöhen, wenn eine Verlegung neben der Straße nicht möglich ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 28.09.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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