Wahrscheinlichkeit und Höhe einer Geldstrafe wegen Körperverletzung und Beleidigung bei zurückliegen
vom 11.5.2011
20 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, A wurde am 1.8.2008 wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (0,9 %) und Fahrerflucht zu 75 Tagessätzen verurteilt (Tattag 30.01.07) 1.)Am 16.01.2011 trat A einen Taxifahrer nach einem Streit im alkoholisierten Zustand gegen den Oberschenkel (vorsätzliche Körperverletzung) und beleidigte ihn mehrfach.