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Eintragungen im erweitertem Führungszeugnis?

28. Juli 2022 19:30 |
Preis: 30,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo, ich wurde wegen Körperverletzung (einfach) in Tateinheit der Beleidigung zu 30 Tagessätzen á 30€ per Strafbefehl verurteilt. Jetzt musste ich ein erweitertes Führungszeugnis beantragen. Dies war meine erste Tat, wo ich strafrechtlich verurteilt worden bin. Wird dies im erweiterten Führungszeugnis stehen? Ich musste eine nach Belegart OE beantragen. Muss ich dennoch mit einer Eintragung rechnen?

28. Juli 2022 | 20:18

Antwort

von


(63)
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81543 München
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Web: https://www.strafverteidiger-blobel.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen angegebenen Informationen sehr gerne wie folgt beantworten:


Da Sie nur zu 30 Tagessätzen verurteilt worden sind, taucht diese Verurteilung nicht in Ihrem "Führungszeugnis" auf. Dasselbe gilt auch für Ihre "erweitertes Führungszeugnis". Es sollte somit "sauber" sein.

Erklärung:
Gesetzlich geregelt ist dies in § 32 II Nr.5a) BZRG ("Bundeszentralregistergesetz").
Ausnahmen für das erweiterte Führungszeugnis würde nur gelten, wenn es sich um bestimmte Straftaten handeln würde, insbesondere um Sexualstraftaten. Der dahinter stehende Zweck ist ein effektiver Kinder- und Jugendschutz! Das erweiterte Führungszeugnis enthält somit im Vergleich zum normalen Führungszeugnis alle Kinder- und jugendschutzrelevanten Verurteilungen, auch wenn diese geringfügig sind.
Eine einfache Körperverletzung und eine Beleidigung fallen hier selbstverständlich nicht drunter.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Marcel Blobel

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