Wettbewerbsrechtliche Abmahnung
vom 29.3.2007
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Ich betreibe bei ebay einen Internethandel. Ich erhielt von einer Kanzlei eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit folgender Begründung: Die von mir als Rückgabefrist von 14 Tagen (im ebay-Angebot genannt) entspreche nicht den gesetzlichen Vorgaben, da die Frist hier einen Monat betrage (Entscheidung Kammergericht Berlin 5 W 156/06; OLG Hamburg 3 U 103/06). ... Frage: Soll ich die Unterlassungserklärung abgeben und die Kosten bezahlen oder soll ich der Abmahnung widersprechen und wie kann ich das tun?