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Lutz schröder abmahnung Ebay ! Verhalten?

26. Dezember 2019 20:13 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Am 23.12.19 lag ein dicker Brief im meinen Packstation eine Abmahnung von einer Rechtsanwaltskanzlei Lutz Schroeder aus Kiel, im Namen einer gewissen Mission Direct Trading Limited & Co. KG, mit der Androhung eines Gerichtsverfahrens, wenn ich weiter behaupte, ein privater Verkäufer zu sein, einer vorgefertigten Unterlassungserklärung zur Unterschrift bis 30.12.19 sowie einer Zahlungsforderung über 745,40 Euro. Ich bin ein Privater Verkäufer, der mal ab und zu mal was neues verkauft hat, letzte Zeit bis 8 Artikeln reingestellt, habe ich davon 2 Verkauft. Also soo viel ist auch nicht. Meine Bewertungen sind jetzt bei 160. Was ich auch komisch finde, ich habe keine Vorwanung von Ebay bekommen. Ich bin ehrlich gesagt, bereit aus Ebay auszutreten. Ich bin Vater von 3 Kinder. Ich kann leider den Beteag von 700 Euro nicht bezahlen. wie muss ich mich jetzt richtig verhalten? Der Schreiben muss bis zum 30.12 raus. Ich warte erstmal auf Ihre Antwort. Vielen Dank

26. Dezember 2019 | 22:10

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach meiner Recherche sind die Abmahnung inzwischen allgemein bekannt.
Auch bekannt ist, dass die Unterlassungserklärung in der Regel zu weitreichend ist und auf diese Weise daher so nicht unterschrieben werden sollte.
Daher bietet es sich häufig an, eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, mit der man erklärt, jeglich weiteres Handeln zu unterlassen und dieses dann auch derart in die Wege geleitet, also insbesondere kein derartiges Konto mehr auf eBay betreibt.

Damit ist dann aber weder eine Zahlung einer etwaigen Vertragsstrafe noch der Anwaltskosten verbunden, was miterklärt werden würde.

Das wäre nur dann der Fall, wenn man sich nicht an seine eigene Unterlassungserklärung hält.

Die Höhe einer etwaigen Vertragsstrafe wäre dann in das Ermessen eines Gerichts gestellt.
Das würde so ebenfalls erklärt werden.

Sie sollten am besten das durch einen Anwalt Ihrer Wahl verfassen lassen, um der Erklärung mehr Nachdruck zu verleihen, was häufig in der Praxis hilft.

Denn dann ist häufig in der Regel die Sache damit beendet.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

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