Ist der Staat verplichtet einem Bedürf., der viel Vermögen hat, laut dem GG zu helfe
Nur was ist, wen nin diesem konkreten Fall, man nicht so schnell oder garnicht das Gemeinschaftsvermögen verkaufen kann ?? ... ODer gibt es dazu Verfassungsurteile, gibt das GG da was her, gab es also mal so einen Fall und wie wird das Problem gelöst ? Kurzum.: Verpflichtet das GG dem Staat oder den Behörden den Betroffenen in diesem besonderen Fall auch ohne Verkauf des Besitzes / Vermögens zu helfen ?