Sehr geehrte Damen und Herren, für folgenden Fall bitte ich um ihre Expertise: Sachlage: - Hier geht es um ein Haus mit Grundstück, welches in drei ETWs aufgeteilt ist. - 2 Wohnungen sind ganz und 1 Wohnung sowie das Gemeinschaftseigentum zum Teil fertiggestellt. - Das Gemeinschaftseigentum dürfte zu mehr als 2/3 fertiggestellt sein. - 2 Wohnungen sind komplett bezahlt (gemäß Kaufvertrag, also inkl. des Gemeinschaftseigentums). - Die komplette Zahlung wurde geleistet, da der Bauherr argumentierte, dass ja 2/3 des Gemeinschaftseigentums fertig seien und er nicht 2/3 der Heizung, Türen, etc. einbauen kann. Der Rest würde dann mit der Zahlung aus dem Verkauf der 3. Wohnung beglichen/fertig gestellt. - Der Bauherr ging in Konkurs. - Der Bauherr bestätigte schriftlich, dass die Käüfer alles bezahlt hätten (Natürlich steht da nicht, ob auch alles geliefert/gebaut wurde oder gar zuviel gezahlt wurde). - Nachträglich wurde die 3.